Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der zb Media GmbH

1. Geltungsbereich

    1. Alle Leistungen, die vom Onlineshop, der Webseite „Historiathek“, eine Marke und Internetpräsenz der zb Media GmbH, (nachfolgend „zb Media“), für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Onlineshop und Kunde schriftlich vereinbart wurden.
    2. Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
    3. Die Firma zb Media GmbH bietet Filmmaterial und Fotos aus der Zeit des III. Reiches zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung oder der Aufklärung und dokumentarischen Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens in Print- Film-, TV- oder Onlinemedien an. Das Lizenzmaterial darf nur für publizistische oder wissenschaftliche Zwecke erworben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB genutzt werden.
    4. Für alle Dienstleistungen der zb Media GmbH an Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unsere Dienstleistungen erbringen wir ebenfalls ausschließlich für Geschäftskunden gemäß 1.2.
    5. Einer etwaigen Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen und Unternehmer*innen als Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird hiermit vorsorglich widersprochen.
    6. Die aktuelle, gültige Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich auf diesem Link auf unserer Webseite.

2. Definitionen

    1. Lizenzmaterial: von zb Media an den Kunden lizenziertes digitalisiertes Bildmaterial (Foto oder Filmmaterial); ungeachtet ob solches Lizenzmaterial urheberrechtlich oder anderweitig gesetzlich geschützt ist oder ein solcher Schutz nicht oder nicht mehr (Public Domain, Gemeinfreiheit) besteht.
    2. Drittrechte: Rechte Dritter an im Lizenzmaterial aufscheinenden Werken (einschließlich etwaiger Musik, Werke der Architektur, Denkmäler, Skulpturen), Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Marken-, Namens- und Firmenrechte, die im Filmmaterial aufscheinen.
    3. Lizenzgebühr: Die Lizenzgebühr für die Nutzung des Lizenzmaterial richtet sich nach der vom Kunden gewünschten und online ausgewählten Nutzungsart.
    4. Publikation des Kunden: Werk des Kunden, in das das Lizenzmaterial eingebunden wird. Die Einbindung kann je nach Nutzungsart in gedruckter oder elektronischer Form erfolgen.
    5. Redaktionell: Die Nutzung des Lizenzmaterials für redaktionelle Vorhaben, d.h. für ein im Bezug zu Tatsachen oder Ereignissen stehendes, oder unterhaltendes, fiktionales Werk bzw. zur aktuellen Berichterstattung.
    6. Werblich: Die Nutzung des Lizenzmaterial für ein werbliches Werk, durch das der Absatz von Produkten oder Dienstleistungen oder das Image von Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen oder Personen gefördert werden sollen. Buchcover oder Promotionstrailer gelten als werbliches Vorhaben.

3. Dienstleistungen

zb Media bietet die nachfolgenden Dienstleistungen an, die der Kunde in einem im Einzelfall festzulegenden Umfang gesondert beauftragen kann:

    1. Beratungsdienstleistungen für Projekte in der Filmproduktion und Dienstleistungen im Bereich der Archivierung, Speicherung und Lizenzierung von Film- und Bildmaterial;
    2. die Recherche nach Filmmaterial in internationalen Archiven und privaten Quellen. Rechercheaufträgen werden nach zeitlichem Aufwand abgerechnet. Wir schulden keinen Erfolg der durchgeführten Recherchen und damit keinen Nachweis sowie keine Beibringung des vom Kunden gewünschten Bild- oder Filmmaterials;
    3. die Recherche nach Inhabern von Drittrechten und die Einholung der (entgeltlichen) Einwilligung zur vom Kunden angestrebten Rechtenutzung auf Rechnung des Kunden;
    4. die Auslieferung des Lizenzmaterials in der vereinbarten Art und Güte. Das Lizenzmaterial gilt als vom Kunden abgenommen, wenn schriftliche Materialrügen nicht innerhalb von zwei Wochen bei zb Media eingehen;
    5. soweit die Dienstleistungen entgeltlich erfolgen, wird dem Kunden dies vor Beauftragung der Dienstleistung mitgeteilt. Das jeweilige Entgelt wird gesondert vereinbart;
    6. zb Media darf die Erbringung von Dienstleistungen unterbrechen und zeitlich beschränken. Soweit die Dienstleistungen entgeltlich erfolgen, darf dies nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten und zur Verminderung von Störungen erfolgen; Zb Media wird hierbei die Belange des Kunden so weit wie möglich berücksichtigen.

4. Lizenzbedingungen und Lizenzvertrag

Vertragspartner
Der Lizenzvertrag kommt zustande mit zb Media GmbH, Dahlienweg 12, 82237 Wörthsee, Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 134408, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Bleek.

Lizenzierte Nutzungsrechte

In der Auswahlbox für die Lizenzgebühren werden unterschiedliche Nutzungsarten für das Lizenzmaterial angeboten:

Foto (Standbildmaterial):

  1. Bildhandlingpauschale: Die Lizenzgebühr für Standbildmaterial erhöht sich pro Motiv um die Pauschale für das Fotohandling.
  2. Nutzungsart Web Redaktionell„: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Recht, das Lizenzmaterial im Rahmen einer eigenen Publikation öffentlich zugänglich zu machen. Die Nutzung ist auf redaktionelle, nicht werbliche Verwendungszwecke eingeschränkt. Das Recht wird zeitlich unbefristet und weltweit eingeräumt.
  3. Nutzungsart „Web Werbung“: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Recht, das Lizenzmaterial im Rahmen einer eigenen Publikation öffentlich zugänglich zu machen. Die Nutzung ermöglicht werbliche Verwendungszwecke zu Bewerbung eines Unternehmens oder zu Verkaufsförderung seiner Produkte. Das Recht wird zeitlich unbefristet und weltweit eingeräumt.
  4. Nutzungsart „Kino, TV und Web Redaktionell“: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Senderecht, das Lizenzmaterial im Rahmen einer eigenen Publikation terrestrisch, über Kabel, drahtlos, durch Satellit oder sonstige technische Sendeverfahren zur Ausstrahlung zu bringen, einschließlich Free- und Pay-TV und Video On Demand. Eingeschlossen ist das Recht die Publikation öffentlich zugänglich zu machen sowie auf Festivals oder im Kino vorzuführen. Die Nutzung ist auf redaktionelle, nicht werbliche Verwendungszwecke eingeschränkt. Das Recht wird zeitlich unbefristet und weltweit eingeräumt.
  5. Nutzungsart „Kino, TV und Web Werbung“: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Senderecht, das Lizenzmaterial im Rahmen einer eigenen Publikation terrestrisch, über Kabel, drahtlos, durch Satellit oder sonstige technische Sendeverfahren zur Ausstrahlung zu bringen, einschließlich Free- und Pay-TV und Video On Demand sowie es öffentlich zugänglich zu machen. Die Nutzung ermöglicht werbliche Verwendungszwecke zu Bewerbung eines Unternehmens oder zu Verkaufsförderung seiner Produkte. Das Recht wird zeitlich unbefristet und weltweit eingeräumt. Promotionstrailer gelten als werbliches Vorhaben.
  6. Nutzungsart „Print, eBook, Web Redaktionell“: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Recht, das Lizenzmaterial im Rahmen einer eigenen Publikation zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen sowie drucktechnisch zu vervielfältigen und in unbeschränkter Auflagenhöhe zu verbreiten. Die Nutzung ist auf redaktionelle, nicht werbliche Verwendungszwecke eingeschränkt, also auf die Bebilderung des Textes. Das Recht wird zeitlich unbefristet und weltweit eingeräumt.
  7. Nutzungsart „Print und Web Werbung“: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Recht, das Lizenzmaterial im Rahmen einer eigenen Publikation zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen sowie drucktechnisch zu vervielfältigen und in unbeschränkter Auflagenhöhe zu verbreiten. Die Nutzung ermöglicht werbliche Verwendungszwecke zu Bewerbung eines Unternehmens oder zu Verkaufsförderung seiner Produkte. Das Recht wird zeitlich unbefristet und weltweit eingeräumt. Buchcover gelten als werbliches Vorhaben.
  8. Nutzungsart „Bildungseinrichtung, Museum, Web redaktionell“: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Recht, das Lizenzmaterial für Zwecke einer Bildungseinrichtung (Schulen oder Hochschulen) oder im Rahmen einer Ausstellung oder eines Museums vorzuführen sowie öffentlich zugänglich zu machen. Die Nutzung bei Ausstellungen ist auf die Dauer der Ausstellung befristet und auf ihren Ort beschränkt.

Video (Filmmaterial):

  1. Videohandlingpauschale. Die Lizenzgebühr für Videomaterial erhöht sich pro Motiv (Film aus dem der Ausschnitt gewählt wird) um die Pauschale für das Videohandling.
  2. Nutzungsmenge: Die Lizenzgebühr wird jeweils pro angefangene 30 Sekunden des Lizenzmaterials berechnet.
  3. Nutzungsart „Web Redaktionell“: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Recht, das Lizenzmaterial im Rahmen eines eigenen Filmwerks öffentlich zugänglich zu machen. Die Nutzung ist auf redaktionelle, nicht werbliche Verwendungszwecke eingeschränkt. Das Recht wird zeitlich unbefristet und weltweit eingeräumt.
  4. Nutzungsart „Web Werbung“: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Recht, das Lizenzmaterial im Rahmen eines eigenen Filmwerks öffentlich zugänglich zu machen. Die Nutzung ermöglicht werbliche Verwendungszwecke zu Bewerbung eines Unternehmens oder zu Verkaufsförderung seiner Produkte. Das Recht wird zeitlich unbefristet und weltweit eingeräumt.
  5. Nutzungsart „Kino, TV und Web Redaktionell“: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Senderecht, das Lizenzmaterial im Rahmen eines eigenen Filmwerks terrestrisch, über Kabel, drahtlos, durch Satellit oder sonstige technische Sendeverfahren zur Ausstrahlung zu bringen, einschließlich Free- und Pay-TV und Video On Demand. Eingeschlossen ist das Recht die Publikation öffentlich zugänglich zu machen sowie auf Festivals oder im Kino vorzuführen. Die Nutzung ist auf redaktionelle, nicht werbliche Verwendungszwecke eingeschränkt. Das Recht wird zeitlich unbefristet und weltweit eingeräumt.
  6. Nutzungsart „Kino, TV und Web Werbung“: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Senderecht, das Lizenzmaterial im Rahmen eines eigenen Filmwerks terrestrisch, über Kabel, drahtlos, durch Satellit oder sonstige technische Sendeverfahren zur Ausstrahlung zu bringen, einschließlich Free- und Pay-TV und Video On Demand sowie es öffentlich zugänglich zu machen. Die Nutzung ermöglicht werbliche Verwendungszwecke zu Bewerbung eines Unternehmens oder zu Verkaufsförderung seiner Produkte. Das Recht wird zeitlich unbefristet und weltweit eingeräumt.
  7. Nutzungsart „Bildungseinrichtung, Museum, Web redaktionell“: Mit Auswahl dieser Nutzungsart erwirbt der Kunde das Recht, das Lizenzmaterial im Rahmen eines eigenen Filmwerks für Zwecke einer Bildungseinrichtung (Schulen oder Hochschulen) oder im Rahmen einer Ausstellung, die keinen gewerblichen Zwecken dient, vorzuführen sowie öffentlich zugänglich zu machen. Die Nutzung ist bei Ausstellungen auf die Dauer der Ausstellung und auf ihren Ort beschränkt.

Vertragsschluss

    1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop Historiathek stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.
    2. Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrags zur Nutzung des auf der Bestellseite aufgelisteten Lizenzmaterials ab. Ihr Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
    3. Mit dem Abschluss des Lizenzvertrags und der vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr erhalten Sie das Recht, das Lizenzmaterial in einer eigenen Publikation gemäß der ausgewählten Nutzungsart ohne zeitliche Beschränkung und weltweit in einem eigenen Werk zu veröffentlichen. Eingeschlossen ist das Recht, das Lizenzmaterial in seiner ursprünglichen oder bearbeiteten oder umgestalteten Form in branchenüblicher Form zu Werbezwecken für diese Publikation zu nutzen.
    4. Ein Weiterverkauf des Lizenzmaterials ausserhalb der eigenen Publikation ist nicht gestattet. Für die Nutzung in weiteren eigenen Publikationen zusätzlich zur Erstlizenzierung ist eine Neulizenzierung mit der zb Media erforderlich.

5. Preise und Versandkosten

    1. Die auf den Produktseiten genannten Preise für Lizenzgebühren sind netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf. der jeweiligen Abwicklungs- und Lieferkosten.
    2. Durch die ständige Aktualisierung der Internetseiten des Onlineshops, verlieren zu einem früheren Zeitpunkt gemachte Angaben bezüglich Preis und Beschaffenheit der Ware ihre Gültigkeit.
    3. Der ausgewiesene Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Kunden ist für die Rechnungsstellung maßgeblich.

6. Nutzung durch Dritte

Rechte und Pflichten aus Vereinbarungen zwischen der zb Media und dem Kunden können im Sinne einer Vertragsübernahme nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von zb Media auf Dritte übertragen werden.

7. Lieferung

Im Anschluss an den Bestellvorgang und nach Zahlung erhält der Kunde einen Link zum Download des Lizenzmaterials (in voller verfügbarer Auflösung und ohne Wasserzeichen) per E-Mail übermittelt. Zwischen der Bestellung und der Versendung des Downloadlinks kann eine Bearbeitungszeit liegen. Eventuell abweichende Lieferwege mit Datenträgern werden gesondert vereinbart.

8. Entgelte

Wir teilen alle entstehenden Entgelte bei der Beauftragung mit. Dies betrifft

    1. Gebühren für Beratungsdienstleistungen,
    2. Gebühren für Recherchen,
    3. Gebühren für die Auslieferung von Ansichtsmaterialien oder bestelltem Lizenzmaterial in Abhängigkeit vom gewünschten Lieferweg,
    4. Gebühren für die Einholung von Genehmigungen und Einwilligungen nach Ziffer 3.1.

9. Zahlung

  1. Die Zb Media zustehenden Entgelte und Auslagen sowie etwaigen Entgelte für Rechte Dritter werden mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit eine spätere Fälligkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  2. Die Zahlung erfolgt online wahlweise per Kreditkarte (über das Paypal Zahlungssystem) oder Paypal.

  3. Gegen Forderungen von zb Media wie auch gegen von zb Media eingezogene Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

  4. Einwände gegen Rechnungen müssen schriftlich unmittelbar gegenüber zb Media erhoben werden. Werden innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang des Rechnungsabschlusses oder einer Rechnung oder Zahlung oder Einziehung des Rechnungsbetrags keine Einwände erhoben, gelten die Rechnungen als anerkannt.

  5. Bei Rückbelastungen infolge unrichtiger Kontenangabe oder mangelnder Kontendeckung oder anderer in der Sphäre des Kunden begründeter Ursachen berechnet zb Media eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 20,00 pro Lastschrift zuzüglich der zb Media für die Rückbelastung berechneten Bankgebühren.

  6. Gerät der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Forderungen in Verzug, werden diese p. a. mit 8% über dem Basiszinssatz der EZB ab Verzugseintritt verzinst. Zb Media kann für das Mahnverfahren ein Bearbeitungsentgelt von Euro 20,00 erheben.

  7. Sollte der Kunde nicht für sich selbst handeln, sondern für einen Dritten, so haften der Kunde und der Dritte gegenüber zb Media als Gesamtschuldner in Bezug auf jedwede Zahlungsverpflichtungen.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das Lizenzmaterial unser Eigentum und es werden keine Nutzungsrechte übertragen. (Eigentumsvorbehalt nach §§ 158, 449 BGB)

11. Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Anpassungen:

  1. Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben verbindlich. Bei dem von uns angebotenen Bildmaterial handelt es sich um historische Aufnahmen, die aus technischen Gründen ausdrücklich nicht dem heutigen Qualitätsstandards in Schärfe und Auflösung entsprechen können. Daher werden die Bilder und Filmausschnitte immer „wie sie sind“, also ohne jede Mängelgewährleistung bereitgestellt und die zb Media haftet nicht für eine besondere Güte.
  2. Bei Mängeln der digitalen Scans, die nicht in der Bildqualität des Ausgangsmaterials begründet sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).

12. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Näheres regelt die auf unseren Webseiten veröffentlichte Datenschutzbestimmung (link)

14. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertragsverhältnisses nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die – im rechtlich zulässigen Rahmen – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten am ehesten entspricht.

Änderungen und Ergänzungen aller vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Es gilt für alle Vertragsverhältnisse deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“).

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München

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